Satzung
§ 1
Name
Der Name des Kegelclubs lautet „Fast so gut wie schön“. Oder als Abkürzung ist auch „FSGWS®“ erlaubt.
§ 2
Gründungsdatum
Das Gründungsdatum ist der 20.05.2005. An diesem denkwürdigen Datum findet jedes Jahr ein Kegelabend statt.
§ 3
Zweck
Der Kegelclub dient zur Förderung der trinksportlichen Betätigung, der Verbreitung guter Stimmung und der Befüllung von Andreas seiner Kasse.
§ 4
Mitglieder
Dem „Fast so gut wie schön“ gehören derzeit 13 Mitglieder an.
Die maximale Anzahl der Mitglieder beträgt 15.
Ein Mitglied hat eindeutig männlich zu sein.
Sowohl Neuaufnahme und Rauswurf eines Mitgliedes sind durch einstimmigen Beschluss bei Anwesenheit des gesamten Kegelclubs möglich.
§ 5
Kegelabende
Gekegelt wird alle vier Wochen Freitags von 2000Uhr bis 2200 Uhr bei Andreas auf der Bahn.
Verlegungen müssen spätestens am Kegelabend vor dem zu verlegenden Termin festgelegt werden. Festgelegt wird er durch Abstimmung unter Berücksichtigung der Beschlussfähigkeit.
§ 6
Vorstandsämter
Der Vorstand des Kegelclubs besteht aus 4 Personen:
Kegelvater, Kegelmutter, Kassierer und ein Kassenprüfer.
Kegelvater, Kegelmutter und der Kassierer werden alle 2 Jahre auf der Generalversammlung gewählt. Der Kassenprüfer wird jährlich auf der Generalversammlung gewählt.
Der Kegelvater hat nichts zu tun, die Kegelmutter hilft ihm dabei und die Kassierer schauen ihnen dabei zu. Sollte dann noch Zeit zur Verfügung stehen, übernimmt der Kegelvater die Funktion als Ansprechpartner für alles, die Kegelmutter hat ihm dabei tatkräftig unter die Arme zu greifen und zudem bei offiziellen Kegelveranstaltungen Protokoll zu führen. Der Kassierer notiert am Kegelabend die Strafen und sammelt sie ein.
§ 7
Abmelden
Ein Kegelbruder zählt für eine Kegelveranstaltung dann als abgemeldet, sobald er sich mindestens 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung bei dem Kegelvater abgemeldet hat.
§ 8
Verlorenes Spiel
Bei Mannschaftsspielen hat die gesamte Verlierermannschaft das verlorene Spiel zu bezahlen.
Bei Einzelspielen haben die Mitglieder die vorher vereinbarten Strafen zu bezahlen.
§ 9
Geworfenes Holz
Die Anzahl der gefallenen Kegel bestimmt immer die Anzeigentafel.
§ 10
Gastkegler
Der Gastkegler zahlt die normalen Strafen und zahlt den anwesenden Mitgliedern eine Runde Schnaps. Von dieser Regelung ausgenommen sind Gastkegler, die sich uns als Fahrer oder durch andere nützliche Zwecke auf einer Kegelveranstaltung zur Verfügung gestellt haben.
§ 11
Wahlen
Jede Wahl ist durch einfache Mehrheit entschieden unter Berücksichtigung der Beschlussfähigkeit. Ausnahme ist die Wahl zur Aufnahme eines neuen Mitgliedes und die Wahl zum Rauswurf eines Mitgliedes. Diese beiden Wahlen müssen bei vollständiger Anwesenheit des Kegelclubs einstimmig entschieden werden.
§ 12
Frauen auf der Bahn
Derjenige Kegelbruder, der für die Anwesenheit einer Frau auf unserer Bahn während eines Kegelabends verantwortlich ist, muss dieses Vergehen mit 30l Fasspils ausgleichen.
§ 14
Offizielle Kegelveranstaltung
Eine „Offizielle Kegelveranstaltung“ ist eine „Offizielle Kegelveranstaltung“, wenn sie zuvor vom Vorstand als „Offizielle Kegelveranstaltung“ deklariert wurde.
Zu den jährlich stattfindenden „Offiziellen Kegelveranstaltungen“ gehören:
- Kegeln zum Jahrestag (20.Mai)
- Club-Schützenfest (letztes Kegeln vorm Schützenfest)
- Generalversammlung (1. Kegeln im Jahr)
- Weihnachtsfeier (letztes Kegeln vorm Weihnachtsfest)
§ 15
Generalversammlung
Die Sitzung muss noch im angenüchterten Zustand eröffnet werden.
Um den Überblick zu behalten, darf nur derjenige der Runde sprechen, der die Kegelkugel in seinen Händen hält.
Bei einstimmiger Mehrheit kann der Termin der Generalversammlung verschoben werden.
§ 16
Kegeltour
Wir fahren abwechselnd ein Jahr auf große Kegeltour und ein Jahr auf kleine Kegeltour.
Die große Tour soll im Rahmen einer mehrtägigen Tour stattfinden. Die kleine Tour soll so organisiert werden, dass sie den Geldbeutel und die Kasse schont.
Jede Tour ist von einem auf der Generalversammlung gewähltem Kegelbruder zu organisieren.
Der Termin sollte am Anfang des Jahres von allen Kegelbrüdern gemeinsam festgelegt werden. Sollte ein Kegelbruder die Teilnahme nicht ermöglicht sein, hat er keinen Anspruch auf Auszahlung seines Anteils. Rückvergütungen beim Nachkommen bzw. Fernbleiben bei einer Tour werden bei der auf der nachfolgenden Generalversammlung geregelt.
§ 17
Austritt
Sollte ein Kegelbruder aus dem Verein austreten, hat er kein Anrecht auf Auszahlung seiner, in die Kasse eingezahlten, Beiträge. Offene Posten müssen vom austretenen Kegelbruder bezahlt werden.
§ 18
Kassenprüfung
Vor jeder Generalversammlung haben die Kassenprüfer die Kasse auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Bis zur Generalversammlung hat der Kassierer dafür zu sorgen, dass keine offenen Rechnungen mehr ausstehen.
§ 19
Beschlussfähigkeit
Der Kegelclub ist ab sechs bei einer Kegelveranstaltung anwesenden Kegelbrüder beschlussfähig. Es gilt dann die einfache Mehrheit.
§ 20
Verspätungen
Verspätungen, die nicht satzungsgerecht entschuldigt wurden, werden bei allen offiziellen Kegelveranstaltungen bestraft.
Stand 26.01.2012
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